Energieausweis
Hauseigentümer benötigen den Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude vermieten oder verkaufen möchten. Er dient dazu, Außenstehenden den Energiebedarf des Hauses möglichst exakt darzustellen, damit nach Vertragsabschluss böse Überraschungen ausbleiben. Außerdem gibt er Hauseigentümern einen ersten Überblick über die mögliche Höhe der Energieeinsparpotentiale, die im Gebäude schlummern und soll so den Anreiz geben, über geeignete Maßnahmen nachzudenken.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
- Archtitekten
- Ingenieure
- Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation
- Bezirksschornsteinfegermeister
- Nachweisberechtigte Personen für Wärmeschutz
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch dar (bereinigt um witterungsbedingte Einflüsse). Hierbei spielt das tatsächliche Nutzerverhalten eine entscheidende Rolle und beeinflusst das Ergebnis entscheidend.
Der Bedarfsausweis hingegen wird aufgrund tatsächlicher energetischer Kriterien erstellt und basiert auf standardisierten Werten. Gebäude- und Anlagentechnik werden unabhängig von Witterung und Nutzerverhalten beurteilt.
Ihr Partner
Der Aspekt der Werterhaltung von Gebäuden ist auch nicht zu vernachlässigen. Maßnahmen zur Energieeinsparung steigern den Wert einer Immobilie deutlich. Die beste Energie ist die, die gar nicht erst aufgewendet werden muss!
Als geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Schwachpunkte an Ihrem Gebäude zu ermitteln und Ihnen die geeigneten Maßnahmen zur Energieeinsparung aufzuzeigen.